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Usbekistan hebt die Regelung auf, die Privatpersonen pro Kalenderjahr auf ein importiertes Auto beschränkt

Jun 23, 2026

Produktbeschreibung

 

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Mit dem Präsidialerlass Nr.. 104 des Präsidentenamts von Usbekistan wird die Obergrenze von einer jährlichen Konformitätsbescheinigung für den Eigengebrauch-von Privatpersonen und juristischen Personen auf eine Einheit-ab dem 5. Juni 2026 offiziell aufgehoben. Die bisherige Beschränkung, die jede natürliche Person und Körperschaft auf eine Fahrzeugkonformitätsbescheinigung pro Kalenderjahr beschränkte, wurde vollständig abgeschafft.

Diese Richtlinienüberarbeitung erfolgt im Zusammenhang mit der Aktualisierung der allgemeinen technischen Sicherheitsverordnung für in Verkehr gebrachte Radfahrzeuge in Usbekistan. Mit der überarbeiteten Verordnung wird die Klausel entfernt, die Privatpersonen und Unternehmen pro Kalenderjahr auf eine Konformitätsbescheinigung für selbst- importierte Fahrzeuge beschränkt. Eine Fahrzeugkonformitätsbescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Zollabfertigung, Fahrzeugzulassung und den legalen Straßenverkehr im Land. Nach der alten Quotenregelung war es Käufern untersagt, die Einfuhrformalitäten für mehrere Privatfahrzeuge in einem Jahr zu erfüllen. Durch die Aufhebung dieser Beschränkung ist der gesamte Importprozess für Kraftfahrzeuge deutlich flexibler geworden

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Die Abschaffung der jährlichen Zertifizierungsquote für Einzelfahrzeuge in Usbekistan stellt eine ergänzende Liberalisierungsmaßnahme dar, da das Land weiterhin Beschränkungen für den Autoimport abbaut und den Aufbau eines diversifizierten Marktes für Fahrzeuge mit neuer Energie vorantreibt. Dieses Update bringt erhebliche Vorteile für chinesische Gebrauchtwagenexporteure, da Einzelkäufer und Firmenkunden nicht mehr an jährliche Kaufobergrenzen gebunden sind, was ihre Bestellkapazität erheblich erweitert und Importabläufe rationalisiert. Allerdings bleiben die technischen, sicherheitstechnischen und ökologischen Zertifizierungsmaßstäbe sowie die Zollabfertigungs- und Fahrzeugregistrierungsverfahren unverändert, was bedeutet, dass Exportunternehmen für einen reibungslosen Betrieb die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Priorität haben müssen.

 

 

 

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