Produktbeschreibung

Kernpunkte der neuen Politik
(Gültig ab Ende Januar 2026, keine Übergangsfrist)
Neufahrzeuge: Zur Einfuhr sind nur behördlich autorisierte Institutionen berechtigt. Unabhängigen Händlern und nicht-offiziellen Händlern ist der Import neuer Fahrzeuge völlig untersagt.
Gebrauchtfahrzeuge: Nicht-offizielle Anbieter dürfen nur Gebrauchtwagen verkaufen, die älter als 3 Jahre sind. Einzelne Importe bleiben jedoch weiterhin uneingeschränkt.
Kritisches Update
Die neuen Regelungen wurden noch nicht offiziell veröffentlicht. In Weißrussland bestehen Zweifel, ob sie tatsächlich umgesetzt werden. Doch Kasachstan hat die Beschränkungen für Neuwagenimporte bereits verschärft, und es ist sehr wahrscheinlich, dass die gesamte Union diesem Beispiel folgen wird.


Sofortige Maßnahmen
1. Beeilen Sie sich, mit offiziell autorisierten Vertretern der Eurasischen Wirtschaftsunion zusammenzuarbeiten und formelle Verträge zu unterzeichnen. - Nur so können Sie sich Ihre Geschäftskanäle für Neufahrzeuge sichern.
2. Besorgen Sie sich im Voraus Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind. Bereiten Sie alle Fahrzeugregistrierungs-, Wartungs- und Transaktionsunterlagen vor, um eine reibungslose Zollabfertigung sicherzustellen.
3. Behalten Sie die offiziellen Websites im Auge, um die offizielle Veröffentlichung der neuen Vorschriften zu erfahren. Überarbeiten Sie Ihre Verträge sofort nach Inkrafttreten der Regeln mit klaren Klauseln zu Zollabfertigungspflichten und Entschädigungsbedingungen. Andernfalls könnten alle unterwegs-Bestellungen scheitern.
Die Aufsicht der Eurasischen Wirtschaftsunion über importierte Fahrzeuge wird nur noch strenger. Nicht-offizielle Anbieter sollten den Verkauf von Neuwagen ganz vergessen.